Feuerwerk mit Gewerbeschein kaufen

Wer als Privatperson Silvesterfeuerwerk (Feuerwerk der Kategorie F2) erwerben möchte, der muss bis zu den Tagen rund um den Jahreswechsel warten. Die Lieferung entsprechender Artikel darf nämlich nur zwischen dem 29. und 31. Dezember erfolgen. Ausnahmen, z.B. für besondere Anlässe, sind möglich, zum Beispiel mit einer Sondergenehmigung des zuständigen Ordnungsamts.

Gewerbetreibende hingegen sind von dieser Limitierung ausgenommen und müssen keine Genehmigung einholen, denn mit einem Gewerbeschein ist der Erwerb und Erhalt von Feuerwerkskörpern das ganze Jahr über möglich.

 

Was müssen Gewerbetreibende beachten

Feuerwerk darf mit Gewerbeschein nur zum Zweck des Wiederverkaufs erworben werden. Das bedeutet, dass die Läger gefüllt werden dürfen, die unterjährige Verwendung aber auch für Gewerbetreibende untersagt, bzw. nur mit einer Ausnahmegenehmigung erlaubt ist.

 

Kauf und Lieferung ja, Verwendung nein bzw. nur mit Genehmigung

Die Art des Gewerbes spielt eine untergeordnete Rolle, ausgeschlossen von dieser Regelung sind jedoch freie Berufe wie bspw. Ärzte, Rechtsanwälte oder Steuerberater.

 

§14 SprengG beachten – Anzeige des Betriebs notwendig

Berücksichtigen sollten Gewerbetreibende in jedem Fall den §14 SprengG. Dieser besagt, dass Gewerbetreibende die Aufnahme des Betriebes bzw. die Erweiterung von Zweigstellen bis spätestens zwei Wochen vor Aufnahme, Einstellung bzw. Schließung dieser Tätigkeit, der zuständigen Behörde melden müssen. Ansonsten drohen Strafen.

In einschlägigen Foren im Internet berichten Nutzer, dass Sie Post erhalten haben, in welcher sie über die Einleitung eines Bußgeldverfahrens gegen sie aufgrund von unterlassener Meldung informiert wurden.

Also, ganz wichtig, nicht vergessen!

 

Als Gewerbetreibender bei Pyrodimension einkaufen

Wenn ihr als Gewerbetreibende Feuerwerk bei uns kaufen möchtet, dann sendet uns bitte im Anschluss an eure Bestellung eine Kopie des Gewerbescheins per E-Mail zu. Wenn Ihr möchtet, könnt Ihr dies auch bereits im Kaufprozess im entsprechenden Feld „Bestellnotiz“ erwähnen. So sind wir „vorgewarnt“.

Verpasst keine Neuigkeiten und meldet euch direkt für den Newsletter an! Sie können sich jederzeit wieder von unserem Newsletter abmelden.