Beschreibung
Eine schöne raucharme Fontäne von Funke mit 30 Sekunden Brenndauer
Effekte:
Die Fontäne entfaltet sich direkt zu einer größe bis zu 4 Meter aus Silberfunken. Ein absoluter Traum!
Perfekt für Ihre Hochzeit oder einen Geburtsag aber natürlich auch für Ihr Silvesterfeuerwerk</strong
Zusätzliche Information
| Gewicht |
0,15 kg |
| Größe |
4 × 4 × 14 cm |
| NEM Kg. |
0,050 Kg
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| Kaliber Ø |
28 mm
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| Brenndauer Ca. |
30 Sekunden
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| VE |
50 Stück
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| CE Kategorie |
T1
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| CE Register-Nr. |
2768-T1-0014/2020
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| Versandklasse |
1.4 G
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Produktsicherheit
Herstellerinformationen
Funke Sp. Z o.o.
ul. Sloneczana 20
66-600 Lochowice POLEN
http://www.funke-fireworks.com
Allgemeine Sicherheitshinweise
Grundsätzlich gilt es der Anleitung auf dem jeweiligen Artikel Folge zu leisten!
o Nur im freien Verwenden
o Abstand halten: Feuerwerkskörper (besonders Batterien) auf ebenen Flächen zünden und mindestens 8-10 Meter Abstand zu Personen, Gebäuden und Fahrzeugen einhalten.
o Raketen: Starten Sie Raketen nur aus einer standsicheren Flasche oder einem Rohr (z.B. in einem Getränkekasten), niemals aus der Hand.
o Windrichtung: Flugbahn der Raketen berücksichtigen, besonders bei leicht brennbaren Gebäuden.
o Nüchternheit: Feuerwerk nur in nüchternem Zustand zünden.
o Schutzkleidung: Eng anliegende Kleidung aus Baumwolle oder Jeans tragen, keine synthetischen Materialien.
o Anzünden: Zünden Sie den Artikel am äußersten Ende der Zündschnur und entfernen Sie sich schnellstmöglich
o Von Hitze, Feuer, heißen Oberflächen und anderen Zündquellen fernhalten.
o Gefahr durch Splitter. Spreng oder Wurfstücke.
CLP-Kennzeichnung
Signalwort:
ACHTUNG
Gefahrenhinweis:
H204 Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke.
Sicherheitshinweise:
- P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen.
- P234 Nur in Originalverpackung aufbewahren.
- P370 + P372 + P380 + P373 Bei Brand: Explosionsgefahr. Umgebung räumen. KEINE Brandbekämpfung, wenn das Feuer explosive Stoffe/Gemische/Erzeugnisse erreicht.
Aufbewahrung und Entsorgung:
- P401 Aufbewahrung gemäß nationalen Vorschriften, insbesondere 2. SprengV, und an trockenem Ort.
- P501 Inhalt/Behälter nach Funktionsende und vollständigem Abkühlen dem Restabfall (Gegenstand) bzw. dem Recyclingabfall (Verpackung) zuführen. Informationen zur Entsorgung beim lokalen Abfallentsorger erfragen.
Die Kennzeichnung erfolgt gemäß Hersteller-/Importeurangabe. Abweichende Angaben auf Produkt, Verpackung oder Sicherheitsdatenblatt haben Vorrang.